Begriffsdefinitionen

Wenn man sich Gedanken zu den Problemen macht, die sich bei der Entwicklung eines alternativen repräsentativen demokratischen Systems ergeben, stößt man schon bei den sprachlichen Grundbausteinen, wie „Macht“, „Verantwortung“, „Vertrauen“ oder „Demokratie“, auf äußerst verschwommene Definitionen. Daher sehen wir es als notwendig an, unsere Definition dieser Begriffe vorzustellen, um diese als Basis der weiteren Ausarbeitung zur Verfügung zu haben. Sollte einer dieser Begriffe im Folgenden von uns verwendet werden, meinen wir einzig die hier beschriebene Definition.

Macht ist die Fähigkeit zu entscheiden. Eine Person verfügt nur in den Situationen über Macht, in denen sie persönlich über die Möglichkeit einer Auswahl verfügt und somit Einfluss auf den zukünftigen Verlauf nehmen kann. Um unsere diesbezügliche Ansicht zu konkretisieren, nehmen wir uns das Sprichwort „Wissen ist Macht“: Je mehr Informationen über eine Situation und deren Zusammenhänge mit der restlichen Welt einer Person zur Verfügung stehen, desto genauer kann diese die Situation bewerten, überblicken und somit die Punkte bestimmen, an denen eine Entscheidung nötig bzw. möglich sein kann. Dieses Wissen befähigt eine Person zur Anwendung von Macht. Im Gegensatz hierzu kann ein Individuum, welchem der Überblick und das Wissen um eine Situation fehlt, keine bewusste Entscheidung treffen, sondern nur reagieren.
Verantwortung ist der Anspruch, eine Entscheidung nach „bestem Wissen und Gewissen“, d.h. mit der für eine Person maximal möglichen Weisheit zu fällen und sich der Konsequenzen seines Handelns bewusst zu sein. Somit ist Verantwortung das Qualitätskriterium für die Ausübung von Macht. Verantwortung kann daher nur von Personen übernommen werden, die über entsprechende Macht verfügen. Ergeben sich aufgrund einer Entscheidung ungeahnte, bzw. unerwünschte neue Situationen, so endet die Verantwortung nicht, sondern wird auf diese hin erweitert. Wird einer Person eine deklarierte, d.h. auf einen Sachverhalt bezogene, Verantwortung übertragen, so muss diese einforderbar sein. Die Person muss daher im Falle des Versagens zur Rechenschaft gezogen werden können.
Vertrauen ist der Glaube, dass eine Person einer deklarierten Verantwortung gerecht wird. Um einer Person vertrauen zu können, ist es daher nötig, Kenntnis um eine Situation zu besitzen, die diesbezügliche Macht einer Person anzuerkennen und dieser zu glauben, sie würde mit dieser Macht verantwortungsvoll im Sinne des Vertrauenden umgehen. Es ist daher paradox, einer Person ohne Macht zu vertrauen. Ebenso kann einer Person, welche nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, nicht vertraut werden, da diese den Grundlagen ihrer Verantwortung nicht gerecht wird.
Demokratie ist ein Ordnungssystem, in welchem allen betroffenen Mitgliedern die Möglichkeit der Mitwirkung nach bestimmten Grundsätzen eröffnet wird. Diese Grundsätze basieren auf Ideen der Gleichheit, Freiheit, des Minderheitenschutzes etc. Alle Machtinstrumente der Demokratie müssen dem Willen des Volkes möglichst genau entsprechen. Da der Wille des Volkes kein absoluter, sondern ein einzig statistisch zu ermittelnder „Wert“ ist, werden Wahlen und Abstimmungen verwendet, welche mit unverfälschten Ergebnissen zu entsprechenden Entscheidungen führen sollten.
Repräsentanten im Sinne der Demokratie sind Personen, denen das Vertrauen ausgesprochen wird, staatliche Macht auszuüben. Repräsentanten werden durch das Volk gewählt. Repräsentanten sind Teil eines Parlaments, in welchem mittels Abstimmungen durch die Repräsentanten der Volkeswille Vertretung findet. Abgeordnete sind Repräsentanten.
Gewissen ist die Lebensphilosophie einer Person. Das Gewissen lässt sich als das individuelle Gesetzeswerk im Sinne von Kants kategorischem Imperativ beschreiben: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“. Das Gewissen bietet somit die Grundlage für verantwortungsvolles Handeln.
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