Macht |
ist die Fähigkeit zu entscheiden. Eine Person verfügt
nur in den Situationen über Macht, in denen sie persönlich über
die Möglichkeit einer Auswahl verfügt und somit Einfluss auf
den zukünftigen Verlauf nehmen kann. Um unsere diesbezügliche
Ansicht zu konkretisieren, nehmen wir uns das Sprichwort „Wissen ist Macht“:
Je mehr Informationen über eine Situation und deren Zusammenhänge
mit der restlichen Welt einer Person zur Verfügung stehen, desto genauer
kann diese die Situation bewerten, überblicken und somit die Punkte
bestimmen, an denen eine Entscheidung nötig bzw. möglich sein
kann. Dieses Wissen befähigt eine Person zur Anwendung von Macht.
Im Gegensatz hierzu kann ein Individuum, welchem der Überblick und
das Wissen um eine Situation fehlt, keine bewusste Entscheidung treffen,
sondern nur reagieren. |
Verantwortung |
ist der Anspruch, eine Entscheidung nach „bestem Wissen
und Gewissen“, d.h. mit der für eine Person maximal möglichen
Weisheit zu fällen und sich der Konsequenzen seines Handelns bewusst
zu sein. Somit ist Verantwortung das Qualitätskriterium für
die Ausübung von Macht. Verantwortung kann daher nur von Personen
übernommen werden, die über entsprechende Macht verfügen.
Ergeben sich aufgrund einer Entscheidung ungeahnte, bzw. unerwünschte
neue Situationen, so endet die Verantwortung nicht, sondern wird auf diese
hin erweitert. Wird einer Person eine deklarierte, d.h. auf einen Sachverhalt
bezogene, Verantwortung übertragen, so muss diese einforderbar sein.
Die Person muss daher im Falle des Versagens zur Rechenschaft gezogen werden
können. |
Vertrauen |
ist der Glaube, dass eine Person einer deklarierten Verantwortung
gerecht wird. Um einer Person vertrauen zu können, ist es daher nötig,
Kenntnis um eine Situation zu besitzen, die diesbezügliche Macht einer
Person anzuerkennen und dieser zu glauben, sie würde mit dieser Macht
verantwortungsvoll im Sinne des Vertrauenden umgehen. Es ist daher paradox,
einer Person ohne Macht zu vertrauen. Ebenso kann einer Person, welche
nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, nicht vertraut werden, da diese
den Grundlagen ihrer Verantwortung nicht gerecht wird. |
Demokratie |
ist ein Ordnungssystem, in welchem allen betroffenen Mitgliedern
die Möglichkeit der Mitwirkung nach bestimmten Grundsätzen eröffnet
wird. Diese Grundsätze basieren auf Ideen der Gleichheit, Freiheit,
des Minderheitenschutzes etc. Alle Machtinstrumente der Demokratie müssen
dem Willen des Volkes möglichst genau entsprechen. Da der Wille des
Volkes kein absoluter, sondern ein einzig statistisch zu ermittelnder „Wert“
ist, werden Wahlen und Abstimmungen verwendet, welche mit unverfälschten
Ergebnissen zu entsprechenden Entscheidungen führen sollten. |
Repräsentanten |
im Sinne der Demokratie sind Personen, denen das Vertrauen
ausgesprochen wird, staatliche Macht auszuüben. Repräsentanten
werden durch das Volk gewählt. Repräsentanten sind Teil eines
Parlaments, in welchem mittels Abstimmungen durch die Repräsentanten
der Volkeswille Vertretung findet. Abgeordnete sind Repräsentanten. |
Gewissen |
ist die Lebensphilosophie einer Person. Das Gewissen lässt
sich als das individuelle Gesetzeswerk im Sinne von Kants kategorischem
Imperativ beschreiben: „Handle so, daß die Maxime deines Willens
jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“.
Das Gewissen bietet somit die Grundlage für verantwortungsvolles Handeln. |