Allgemeine Schutzziele

Eine allgemeine Definition der Anforderungen an Sicherungsmechanismen ist im Detail nicht vorhanden.

In [Rannenberg/Pfitzmann/Müller_1997] und [Federrath/Pfitzmann_1997] wird jedoch ein hinreichender Grundstock an Schutzzielen für den Bereich der mehrseitigen Sicherheit definiert. Die Vorstellung dieser Schutzziele soll eine Vorstellung über den zu betrachtenden Rahmen schaffen, welcher nachfolgend durch die konkreten Anforderungen der Kommunikationswege und der zu betrachtenden Inhalte eines computerbasierten Wahlsystems auf das Wesentliche reduziert wird.

Seit den achtziger Jahren findet eine Grundaufteilung der Schutzziele in drei Bereiche statt [Voydock/Kent_1983], [ZSIT_1989]:

Laut [Rannenberg/Pfitzmann/Müller_1997] wird in [Stelzer_1990] moniert, dass in [ZSIT_1989] ein Schutzziel der Zurechenbarkeit in Bezug auf die Bedrohung „Verlust der Verbindlichkeit“ nicht aufgeführt ist. In den Kanadischen Sicherheitsevaluationskriterien wird ein entsprechendes Schutzziel als zusätzliches viertes eingeführt [CSSC_1990], [CSSC_1993]:

Zusätzlich unterscheidet [Federrath/Pfitzmann_1997] bei der Sicherheit informationstechnischer Systeme nach der Art der Ereignisse, gegen die Sicherungsmechanismen wirken sollen:

Einführung Inhalt Sicherheit im CWS

©1998 by Andreas Fahrig & Christian Stamm