Die topologischen Ebenen für das CWS

Für die einzelnen topologischen Ebenen ergeben sich in Bezug auf die Aufgabenstellungen des konventionellen Wahlsystems folgende Erweiterungen:

Wähler Der Wähler benötigt ein Instrument zur Identifikation beim CWS. Als Trägermedium für die entsprechenden Informationen lässt sich eine Chip-Karte, eine Diskette oder auch eine CD-ROM (im Folgenden verwenden hierfür wir als Synonym „ID-Card“) einsetzen, die beim Verbindungsaufbau zwischen Wähler und CWS in der Wahlkabine Verwendung findet. Auf diesem Medium befinden sich der private Personen-Schlüssel des Wählers und eine Einmal-Schlüssel-Liste. Diese Liste besteht aus einer ausreichend großen Anzahl von privaten Schlüsseln, von denen zu jeder Wahl einer dieser Schlüssel mittels eines Passwortes, welches von der Wählerverwaltung durch die Wahlbenachrichtigung übermittelt wurde, einmalig aktiviert wird. (Es sollten sich so viele Einmal-Schlüssel in der Liste befinden, dass die voraussichtliche Anzahl der zu vollziehenden Wahlen der Gültigkeitsspanne der ID-Card entspricht.) Zur Etablierung der sicheren Verbindung zwischen Wähler / Wahlkabine und dem entsprechenden Wahlbüro enthält die ID-Card die Stammdaten und den öffentlichen Personen-Schlüssel des Wahlbüros.

Zusätzlich zu den Informationen, die sich auf der ID-Card befinden, benötigt ein Wähler das Passwort, welches seinen privaten Personen-Schlüssel aktiviert.

Wahlkabine In einem computerbasierten Wahlsystem stellt die Wahlkabine die Schnittstelle zwischen dem menschlichen Wähler und dem Computersystem dar. Im Gegensatz zum bisherigen Aufbau der topologischen Entitäten, in denen Wahlkabinen physische Bestandteile eines Wahlbüros sind und nur während einer Wahl existieren, ist eine CWS-Wahlkabine eine dauerhafte Einrichtung, welche sich nicht in einem Wahlbüro befinden muss. Die Zuweisung einer CWS-Wahlkabine zu einem bestimmten Wahlbüro erfolgt durch den Verbindungsaufbau eines Wählers zu dem Wahlbüro, welches ihm für die zu tätigende Wahl zugewiesen wurde. Hieraus ergeben sich mehrere Anforderungen:
  • Die Identifikation des Wählers erfolgt im Gegensatz zum konventionellen Wahlsystem in der Wahlkabine und nicht im Wahlbüro vor dem Betreten der Wahlkabine. Die Wahlkabine muss daher über entsprechende Lesevorrichtungen verfügen, um die ID-Card des Wählers auswerten zu können.
  • Die Wahlkabine muss die Möglichkeit besitzen, eine Wahlbestätigung zu erstellen, an Hand derer dem Wähler die Korrektheit des Wahlvorgangs vertrauensvoll versichert werden kann. Dies kann beispielsweise über einen entsprechenden Ausdruck erfolgen. 
Wahlbüro Ein CWS-Wahlbüro ist, solange nicht die Notwendigkeit besteht, in ihm zusätzlich die Möglichkeit eines konventionellen Wahlvorgangs vornehmen zu können, ein Ort, an dem ein CWS-Wahlbüro-Computer mit einem Netzzugang steht, über welchen die sichere Kommunikation zu den angeschlossenen Entitäten des Wahlsystems realisiert wird. Da jedoch erst nach dem vollständigen Übergang des Wahlsystems zum CWS keine konventionellen Wahlen in den Wahlbüros möglich werden, muss ein CWS-Wahlbüro zunächst sowohl die bisherigen Aufgabengebiete als auch die durch das CWS entstehenden beachten. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen:
  • Das Ergebnis der Stimmauszählung der konventionellen Wahlvorgänge muss - solange diese im Wahlbüro möglich ist- zur weiteren Bearbeitung dem CWS zugeführt werden, um zusammen mit den nicht ausgewerteten CWS-Wahlbriefen an den entsprechenden CWS-Wahlkreis übermittelt werden zu können. (Sollte in einem Wahlbüro die Anzahl der auszuwertenden konventionellen Wahlbriefe zu gering werden, um eine Rückverfolgbarkeit auf den Wähler auszuschließen, sollte die Auswertung dieser Stimmen nicht mehr im Wahlbüro stattfinden. Die Wahlurnen sollten dann unausgewertet gesammelt und im entsprechenden Wahlkreis ausgewertet werden.)
  • Es muss eine sichere, d.h. vertrauenswürdige Verbindung zu den CWS-Wahlkabinen gewährleistet sein. Hierfür muss das Wahlbüro einen eigenen privaten Personen-Schlüssel erhalten, mittels dem die Identifikation bei den Wählern und dem Wahlkreis ermöglicht wird.
  • Es muss eine Wählerliste existieren, in der alle CWS-Wähler mit ihren öffentlichen Personen-Schlüsseln eingetragen sind und in der zu jeder Wahl ihr Status vermerkt wird. (Hiermit ist gemeint, ob der Wähler an dieser Wahl teilnehmen darf und ob er diese Wahl schon getätigt hat.)
Wahlkreis Die Auswertung der CWS-Wahlbriefe erfolgt aus Sicherheitsgründen im Gegensatz zu dem konventionellen Wahlsystem nicht in den Wahlbüros sondern in den CWS-Wahlkreisen. Hierzu erhält ein Wahlkreis die ungeöffneten CWS-Wahlbriefe von den ihm zugewiesenen CWS-Wahlbüros zugeschickt. Die so entstehenden Zwischenergebnisse werden zum Zeitpunkt der vollständigen Auszählung einer Wahl an die Wahlzentrale zur Endberechnung des Wahlergebnisses gesendet. Zur Gewährleistung der Sicherheitskriterien, die sich aus diesen Netzkommunikationen ergeben, ist es für jeden Wahlkreis erforderlich, einen eigenen privaten Personen-Schlüssel zu besitzen. 

Innerhalb des hier vorgestellten Konzeptes für ein computerbasiertes Wahlsystem besitzt jeder Wahlbrief eine eindeutige Kennung, welche über ein Einmal-Schlüssel-Paar realisiert wird. Die eine Hälfte des Schlüssels wurde von den Wählern durch ihre Wahlbestätigung an den Wahlbrief angefügt, die korrespondierenden Schlüssel-Hälften, nicht jedoch die Namen der entsprechenden Wähler, werden in Listenform zu jeder Wahl von der Wählerverwaltung an die jeweiligen Wahlkreise übermittelt.

Wahlzentrale Die Wahlzentrale ist wie bisher die Institution, welche die Zwischenergebnisse aus den zugeordneten Wahlkreisen sammelt und daraus das Endergebnis berechnet. Die für eine CWS-Wahlzentrale nötige Erweiterung ergibt sich somit hauptsächlich durch die Gewährleistung einer sicheren Datenübertragung von den Wahlkreisen. Hierfür benötigt die Wahlzentrale, äquivalent zu Wahlbüro und Wahlkreis, einen eigenen privaten Personen-Schlüssel.
Übergang zum CWS Inhalt Administration

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