Die Schnittstelle zwischen Wähler und System

Da die Wahlkabine des konventionellen Wahlsystems in Verbindung mit dem Wahlbüro (Wahllokal) die bekannte Schnittstelle für den Wähler zum Wahlsystem darstellt, d.h. aus Sicht des Wählers dessen Möglichkeiten und Aufgaben definiert, adaptieren wir diesen Begriff, um den Aufgaben- und Anforderungsbereich der Schnittstelle zwischen Wähler und computerbasiertem Wahlsystem vorzustellen.

Die „CWS-Wahlkabine“ ist in zwei verschiedenen Ausprägungen realisierbar:

  1. Als ortsgebundenes Computerterminal mit einem Netzzugang (ähnlich wie ein Banken-Geldautomat) an öffentlich zugänglichen Orten (denkbar wäre beispielsweise die Einrichtung von Terminalräumen in behördlichen Gebäuden). Diese CWS-Wahlkabine stellt eine dauerhaft verfügbare Einrichtung dar.
  2. Als Home-PC mit Netzzugang (ähnlich dem Homebanking) für Wähler mit der entsprechenden Ausstattung bzw. für immobile Wähler (insbesondere für viele ältere Menschen oder auch durch Behinderungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkte Wähler könnte die Einrichtung von CWS-Wahlkabinen analog zum heutigen Briefwahlverfahren, aber zuzüglich der erweiterten Funktionalitäten, eine deutliche Hilfe darstellen).Da kein Wähler einen Nachteil dadurch haben darf, dass er keinen eigenen Rechner besitzt, muss die öffentlich zugängliche CWS-Wahlkabine sämtliche Möglichkeiten des Wahlsystems abbilden können. Somit stellt der Home-PC als Wahlkabine zunächst eine optionale Ergänzung dar.

Die CWS-Wahlkabine muss ähnlich einem Geldautomaten ein Lesegerät für das Datenträger-Medium eines Wählers mit dessen Daten zu seiner Identifikation und Durchführung einer Wahl verfügen (beispielsweise eine Chipkarte ähnlich einer Telefonkarte, Mini-CD oder Diskette). Bevor ein Wähler eine Wahl tätigen kann, muss die Software der CWS-Wahlkabine unter Verwendung dieser Daten in Verbindung mit geeigneten Sicherheitsverfahren die Berechtigung des Wählers zu einer Wahl überprüfen.

Aus der Sicht des Anwenders hat die CWS-Wahlkabine folgende Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen:

In Bezug auf die Anwendungen der Informationsrecherche und Kommunikationsdienste ist die Einrichtung von reinen „Info-Terminals“ parallel zu den CWS-Wahlkabinen denkbar, welche nicht den Sicherheitskriterien einer CWS-Wahlkabine entsprechen müssen. Für die Nutzung dieser Dienste wäre nicht unbedingt ein Authentifikationsprozess wie beim Wahlvorgang notwendig.

Da der Zeitaufwand der Informationsrecherche bzw. Kommunikation im Verhältnis zu einem Wahlvorgang recht groß sein wird, scheint eine solche Einrichtung zusätzlich sinnvoll zu sein.

Die Akzeptanz eines computerbasierten Wahlsystems basiert auch auf dem Vertrauen des Wählers in die Korrektheit der Software. Der Anwender muss bei der Bedienung des Systems zu jedem Zeitpunkt der Bedienung und auch beim Auftreten von technischen Problemen einen klar begreifbaren Zustand angezeigt bekommen. Es ist nicht nötig, die Bedienung komplexer zu gestalten als die eines Geldautomaten (um dies realisieren zu können, sind einige organisatorische Maßnahmen im Vorfeld einer Wahl bzw. für jeden Wähler notwendig. siehe „Administrative Aufgaben eines CWS“ und „Vorbereitende Maßnahmen für eine CWS-Wahl“):

Diese Kriterien müssen Grundlage bei der Entwicklung der Software und der Auswahl der technischen Geräte sein.

Je einfacher die Bedienung gestaltet werden kann, desto höher wird die Akzeptanz beim Wähler und dessen Vertrauen in das System ausfallen. Dies kann schließlich auch zu einer Verkürzung der Übergangsphase vom klassischen zum computerbasierten Wahlsystem beitragen.

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