Da die Wahlkabine des konventionellen Wahlsystems in Verbindung mit dem Wahlbüro (Wahllokal) die bekannte Schnittstelle für den Wähler zum Wahlsystem darstellt, d.h. aus Sicht des Wählers dessen Möglichkeiten und Aufgaben definiert, adaptieren wir diesen Begriff, um den Aufgaben- und Anforderungsbereich der Schnittstelle zwischen Wähler und computerbasiertem Wahlsystem vorzustellen.
Die „CWS-Wahlkabine“ ist in zwei verschiedenen Ausprägungen realisierbar:
Die CWS-Wahlkabine muss ähnlich einem Geldautomaten ein Lesegerät für das Datenträger-Medium eines Wählers mit dessen Daten zu seiner Identifikation und Durchführung einer Wahl verfügen (beispielsweise eine Chipkarte ähnlich einer Telefonkarte, Mini-CD oder Diskette). Bevor ein Wähler eine Wahl tätigen kann, muss die Software der CWS-Wahlkabine unter Verwendung dieser Daten in Verbindung mit geeigneten Sicherheitsverfahren die Berechtigung des Wählers zu einer Wahl überprüfen.
Aus der Sicht des Anwenders hat die CWS-Wahlkabine folgende Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen:
Die Software übernimmt den Vorgang der Identifizierung bzw. Validation eines Wählers und realisiert einen „elektronischen Wahlzettel“.
Nach §32 des Bundeswahlgesetzes [BWG_1998] ist während des Termins einer Wahl die Durchführung von Umfragen und die Veröffentlichung von Wahlwerbung etc. an dem Ort, an dem die Wahl getätigt wird, verboten. Dies hat die Software in der Art zu berücksichtigen, dass die durch den Paragraphen betroffenen Informationen bzw. Möglichkeiten zum Zeitpunkt des Wahltermins nicht verfügbar sind.
Natürlich ist diese Einschränkung beim Einsatz
eines Home-PC nicht wirklich kontrollierbar. Doch analog zum bereits im
klassischen Wahlsystem gängigen Verfahren der Briefwahl kann eine
solche Kontrolle ohne extreme Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht auch
gar nicht realisiert werden.
Über den Netzzugang ist der Zugriff auf Datenbanken mit Informationen zu allgemeinen gesellschaftlich relevanten oder auf eine konkrete Wahl bezogenen Themen möglich. Ebenso können sich politische Organisationen präsentieren oder auch Fachgremien zu den verschiedensten Themen ihre Arbeiten vorstellen. Dementsprechend sollte die Software der CWS-Wahlkabine die zur Verfügung stehenden Informationsquellen gruppieren und ordnen, um den Benutzer nicht mit einer unübersichtlichen Flut von Informationen zu überlasten. Beispielsweise sollte ein Interessierter alle verfügbaren Informationen zum Thema „Transrapid“ abrufen und sich so umfassend über ein aktuelles politisches Streitthema eine fundierte Meinung bilden können.
Die heutzutage üblichen Anwendungen im World Wide
Web des Internet, basierend auf dem HTML Standard, können eine Grundlage
für ein solches Informationssystem darstellen.
Gesellschaftlich aktive Gruppen können eine direkte
Ansprechmöglichkeit für Fragen, Beschwerden, Diskussion etc.
zur Verfügung stellen (im Internet gibt es hierfür beispielsweise
die Dienste E-Mail, NEWS und IRC). Somit kann der Wähler aktiver am
politischen Geschehen teilnehmen und gewinnt u.U. eine Plattform, um eigenes
Wissen bzw. Erfahrung einbringen zu können. Zum Zweck der Offline-Kommunikation
müsste jedem Wähler ein eigener „Briefkasten“ zugeordnet werden,
über den dieser seine Post versenden bzw. empfangen kann (beim E-Mail-Verfahren
im Internet wäre die Einrichtung einer E-Mail-Adresse für jeden
Wähler notwendig). Des Weiteren wäre hierüber der Zugriff
auf die kommunalen bzw. behördlichen Dienstleistungen (als Beispiel
hierfür können einige Projekte
der GMD herangezogen werden, die sich mit Bereitstellung kommunaler Dienstleistungen
im Internet beschäftigen), wie beispielsweise die Verlängerung
eines Anglerscheins oder der Zugriff auf das Stelleninformationssystem
der Arbeitsämter, möglich, welche heutzutage den Besitzern eines
eigenen Rechners mit Internetzugang vorbehalten sind bzw. das persönliche
Erscheinen beim entsprechenden Amt zu deren Öffnungszeiten erfordern.
In Bezug auf die Anwendungen der Informationsrecherche und Kommunikationsdienste ist die Einrichtung von reinen „Info-Terminals“ parallel zu den CWS-Wahlkabinen denkbar, welche nicht den Sicherheitskriterien einer CWS-Wahlkabine entsprechen müssen. Für die Nutzung dieser Dienste wäre nicht unbedingt ein Authentifikationsprozess wie beim Wahlvorgang notwendig.
Da der Zeitaufwand der Informationsrecherche bzw. Kommunikation im Verhältnis zu einem Wahlvorgang recht groß sein wird, scheint eine solche Einrichtung zusätzlich sinnvoll zu sein.
Die Akzeptanz eines computerbasierten Wahlsystems basiert auch auf dem Vertrauen des Wählers in die Korrektheit der Software. Der Anwender muss bei der Bedienung des Systems zu jedem Zeitpunkt der Bedienung und auch beim Auftreten von technischen Problemen einen klar begreifbaren Zustand angezeigt bekommen. Es ist nicht nötig, die Bedienung komplexer zu gestalten als die eines Geldautomaten (um dies realisieren zu können, sind einige organisatorische Maßnahmen im Vorfeld einer Wahl bzw. für jeden Wähler notwendig. siehe „Administrative Aufgaben eines CWS“ und „Vorbereitende Maßnahmen für eine CWS-Wahl“):
Diese Kriterien müssen Grundlage bei der Entwicklung der Software und der Auswahl der technischen Geräte sein.
Je einfacher die Bedienung gestaltet werden kann, desto höher wird die Akzeptanz beim Wähler und dessen Vertrauen in das System ausfallen. Dies kann schließlich auch zu einer Verkürzung der Übergangsphase vom klassischen zum computerbasierten Wahlsystem beitragen.