Das klassische Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland basiert auf klar definierten gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise [BWG_1998][BWO_1998], welche die Strukturen und Aufgaben der beteiligten Entitäten bestimmen. Auch eine Umstellung auf ein computerbasiertes Wahlsystem muss diesen Regelungen entsprechen. Daher bietet es sich an, von den in den jeweiligen Bundes- bzw. Landesgesetzen und -verordnungen definierten Aufgaben zu abstrahieren, um für ein CWS verwendbare Objekte bestimmen zu können, auf welche die gesetzlichen Regelungen ohne große Änderungen anwendbar sind.