Das "Thomas Project"

Das „Thomas Project“ geht auf ein Gesetz vom Mai 1993 zurück. Der Kongress beauftragte darin das Government Printing Office (GPO), binnen eines Jahres die Parlamentsprotokolle (Congressional Record) und das Gesetzblatt (Federal Register) elektronisch verfügbar zu machen. Diese politische Vorgabe wurde im Juli 1994 umgesetzt, wobei zu diesem Zeitpunkt noch Nutzungsgebühren erhoben wurden. Die im November 1994 neu gewählte republikanische Mehrheit im Kongress verlagerte die Aufgabe der elektronischen Aufbereitung von Informationen in die Zuständigkeit der Library of Congress. Diese nahm das Datenbanksystem „Thomas“ als über das Internet frei zugängliches Angebot im Januar 1995 in Betrieb.

Zielsetzung von „Thomas“ war es, umfassende Informationen über Entwicklung und Stand aktueller Gesetzesvorhaben auf kommunaler, Länder- und Bundesebene anzubieten. Über die Datenbank des Thomas Project bietet - im Gegensatz zu den bereits vorgestellten Projekten - der Staat den Bürgern Informationen an und will somit erreichen, dass Gesetzgebungsverfahren transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden können.

Erfahrungen mit „Thomas“ haben gezeigt, dass diese Art der Bürgerinformation eine große Nachfrage findet (der Web-Server von „Thomas“ bearbeitete im Juni 1998 durchschnittlich 350.000 Anfragen pro Wochentag, am Wochenende ca 90.000 pro Tag. Allein aus Deutschland wurden ca. 10.000 Anfragen gestellt. Bemerkenswert ist, dass die Anzahl der Requests Ende 1997 bei etwa 70.000 pro Tag lag.). Auch wenn die meisten Zugriffe auf diesen Server hauptsächlich aus den universitären Bereichen und von staatlichen Stellen getätigt wurden, ist der gesellschaftliche Bedarf an Information insgesamt nicht von der Hand zu weisen. Viele der heutzutage stattfindenden politischen Entscheidungsprozesse stellen sich als intransparent für den Bürger dar. Selbst für einen politisch interessierten Bürger ist der Zugriff auf die Fakten und Informationen, die zu politischen Entscheidungen herangezogen werden, nur schwer möglich. So wird in [Zittel_1997] bemerkt:

Die Rechenschaftspflicht der Repräsentanten bildet eine wichtige Dimension politischer Repräsentation. Aus dieser Rechenschaft erwachsen Wissen und politische Kompetenz der Bürger, die so zu einer effektiveren Beteiligung am politischen Geschehen befähigt werden. Die Rechenschaftsfähigkeit der Repräsentanten ist u. a. abhängig von der Transparenz des politischen Prozesses. Ein direkter und schneller Zugang zu wichtigen politischen Informationen war bisher eine knappe Ressource, die nur wenigen gut organisierten Gruppen vorbehalten war. Das Internet bietet aufgrund der hohen Kapazität, die es bereitstellt, die Chance größerer Transparenz der Politik.

Ein für alle Bürger verfügbares Informationssystem zu gesellschaftlich relevanten Themengebieten würde zumindest ein großes Potential für eine verständlichere Politik in sich tragen und sollte daher als notwendige Ergänzung eines computerbasierten Wahlsystems für die Bundesrepublik Deutschland angesehen werden.

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©1998 by Andreas Fahrig & Christian Stamm